Asbest im Garten
Absolute Vorsicht bei asbesthaltigen Produkten
Sanierung, Reparaturen oder Abbruch und Entsorgung nur mit dem Fachmann
Die Dachplatten am Schuppen, die so schön an Schiefer erinnern, sind morsch? Die Wellplatten auf der Laube sind undicht? Jeder Gartenfreund, der jetzt schnell bei Reparatur oder Austausch selbst Hand anlegen will, sollte kurz innehalten: Wenn Dach- und Wellplatten aus Asbestzement bestehen, ist absolute Vorsicht geboten.
Bei Asbest handelt es sich um ein natürlich vorkommendes, faserartiges Silikatmaterial. Asbest besitzt eine hohe Festigkeit, ist hitzebeständig, unbrennbar, reißfest, flexibel und resistent gegen viele weitere äußere Einflüsse. Aufgrund seiner Bindefähigkeit lässt es sich zudem mit anderen Materialien, wie zum Beispiel Zement, zu unterschiedlichsten Produkten verarbeiten. Asbestzement galt viele Jahre als ideales Baumaterial und wurde vielfältig eingesetzt. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest jedoch verboten. Dies gilt sowohl für fest gebundenen Asbest, wie Asbestzement, als auch schwach gebundenen, wie in Putzen, Wandplatten, Ummantelungen von Elektroinstallationen und Rohrleitungen oder Auskleidungen von Elektrogeräten. Denn Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff! Eingeatmete Fasern können nicht nur die sogenannte Asbestose, also eine Lungenverhärtung, auslösen, sondern können auch die Ursache von Lungenkrebs oder Tumore des Bauchfells sein! Häufig liegen zwischen dem Kontakt mit den Fasern und dem Ausbruch der Erkrankung viele Jahre bis Jahrzehnte, womit die Diagnose und Behandlung oder die Anerkennung als Berufskrankheit erschwert sind.
Vorbeugen! Sanierung, Reparaturen oder Abbruch und Entsorgung nur mit dem Fachmann!
Vorbeugung ist besonders wichtig! Panik ist jedoch auf keinen Fall notwendig. Denn es gilt: Von Asbestzement und anderen fest gebundenen Asbestprodukten geht keine Gefahr aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Kritisch sind jedoch alle Arbeitsverfahren, bei denen der Asbestzement mechanisch bearbeitet oder sogar zerstört wird.
Das heißt: Finger weg vom Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Brechen oder Zerschlagen von Asbestmaterialien. Selbst bei der Reinigung von Asbestzement-Dächern mit dem Hochdruckreiniger oder bei einer Sanierung von Dächern, die mit einer Vorbehandlung z. B. Schleifen oder Abbürsten einhergeht, können Asbestfasern freigesetzt werden.
Grundsätzlich ist anstelle einer kleinteiligen Reparatur oder einer Sanierung nur der fachgerechte Austausch der Dach- und Wellplatten gegen asbestfreie Produkte angeraten! Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde besitzen (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe 519 – TRGS 519). Auch Vorbereitungen und Nebenarbeiten wie z. B. das Entfernen von Platten oder das Lösen von Verkleidungen fallen unter diese Bestimmungen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Strafverfahren geahndet werden.
Ein regionaler Ansprechpartner für die Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien, wie sie in Gärten verbaut wurden, ist z. B. die DOGA (Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH). Die Fachleute der DOGA sind schon seit einiger Zeit Ansprechpartner des Stadtverbandes der Dortmunder Gartenvereine bei vielen Entsorgungsfragen und helfen auch beim Problemfall „Asbestsanierung“ kompetent weiter. Wer Kontakt zur DOGA aufnehmen möchte, kann sich gerne an den „Stadtverband Dortmunder Gartenvereine“ wenden (Telefon: 0231/700 126 11 oder -18, Mail an gerber@gartenvereine-dortmund.de). Die Mitarbeiter des Stadtverbandes werden dann gerne die Ansprechpartner bei der DOGA, die auch außerhalb Dortmunds tätig ist, benennen.
Kosten und Leistungen
Die fachgerechte Demontage inklusive der Entsorgung eines in die Jahre gekommenen Laubendaches kostet weit weniger, als viele Gartenbesitzer nun vielleicht befürchten. Hier eine Musterberechnung, die selbstverständlich für jeden Einzelfall konkretisiert werden müsste. Eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Gartenbesitzer schafft dafür die richtige Grundlage.
Die Asbestsanierung einer typischen Gartenlaube mit einer Dachfläche von maximal 50 Quadrat-
metern würde ca. zwischen 1.200 bis 1.500 Euro kosten. Folgende Leistungen sind in dieser Kostenschätzung enthalten:
- Demontage der Asbestplatten gemäß TRGS 519
- Fachgerechtes Verpacken und Verbringen der Platten in die gestellten Container
- Absaugung der Unterkonstruktion nach Fertigstellung der jeweiligen Demontagearbeiten mittels Spezial-H-Sauger
- An- und Abtransport der erforderlichen Materialien und Gerätschaften
- Containergestellung und Abtransport zur Entsorgungsanlage
- Entsorgung
Den Gartenfreunden, die sich mit dem Gedanken tragen ihr altes Asbestdach abzubauen, um ihre Laube neu einzudecken, empfehlen wir, die Kosten für eine fachgerechte Entsorgung in ihre Kalkulation mit einzubeziehen.
Zum Ende sei nochmal erinnert: Von asbesthaltigen Produkten geht bei unsachgemäßer Handhabung eine große Gesundheitsgefahr aus! Niemand sollte diese Gefahren unterschätzen und sich ihnen wissentlich aussetzen. Infos zu Asbest und dem sachgerechten Umgang mit asbesthaltigen Produkten gibt es z. B. beim Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de. Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten beraten neben der DOGA z. B. auch die Fachbetriebe der Dachdecker-Innung.