Schlichtungsausschuss

Aufgaben des Schlichtungsausschusses

Hauptaufgabe des Schlichtungsausschusses ist es, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglichst eine gütliche Regelung anzustreben. Da her ist es stets das Ziel eines Schlichtungsverfahrens in kurzer Zeit einen sachlich fundierten, ausgewogenen und interessengerechten Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten, der für alle Beteiligten akzeptabel ist und eine reale Problemlösung darstellt.
Etwaige Formfehler auf Vereinsebene können durch entsprechende Handlungen des Schlichtungsausschusses behoben werden. Allerdings sind hierbei immer die Bestimmungen der Vereinssatzung und die kleingartenrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Wichtig: Der Schlichtungsausschuss kann nur dann tätig werden, wenn durch die Vorinstanz eine Entscheidung gefällt wurde und hiergegen Beschwerde geführt wird.


Verfahrensweise
• Die Anrufung des Schlichtungsausschusses hat über den Stadtverband zu erfolgen.
• Der Beschwerdeführer erhält schriftliche Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde. Behandelt werden müssen nur Beschwerden, die frist- und formgerecht und entsprechend der Vereinssatzung eingereicht worden sind.
• Der Beschwerdegegner erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
• Die Verfahrensbeteiligten müssen sämtliche Unterlagen, chronologische geordnet und umgehend an den Verband geben, der diese dann sofort an die Schlichtungsmitglieder weiterleitet.
• Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
• Beschlüsse des Schlichtungsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Verbandsebene entscheidet der Schlichtungsausschuss endgültig.


Entscheidungen
• Entweder wird der Beschluss der Vorinstanz bestätigt, abgeändert bzw. aufgehoben oder die Sache wird an die Vorinstanz (gegebenenfalls mit entsprechenden Auflagen oder Fristsetzungen) zurückverwiesen.
• Die Parteien erhalten einen schriftlichen, begründeten Bescheid.
• Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist endgültig.
Verfahrenskosten
Der Schlichtungsausschuss entscheidet entsprechend der Satzung über die Höhe der entstandenen Kosten und darüber, von wem diese Kosten zu tragen sind. Die Zahlungshinweise für die Zahlung der Kosten an den Stadtverband erfolgt zeitnah nach Anrufung des Ausschusses.


Ausschussmitglieder
• Ralf Leiding                                  Vorsitzender                Bezirk West
• Klaus Weiß                                                                          Bezirk West

• Anne-Christine Gutsch              stellv. Vorsitzende      Bezirk Süd
• Peter Richlewski                                                                Bezirk Süd
 
• Bernhard Spata                          Protokollführer            Bezirk Ost
• Rolf Waldscheck                                                                Bezirk Ost

• Jochen Knüpp                                                                    Bezirk Süd-West
• Horst Paßkowski                                                               Bezirk Süd-West

• Frederik Kolek                                                                   Bezirk Nord
• Tomasz Jan Trzosek                                                          Bezirk Nord


Die Kontaktaufnahme sowie der weitere Schrift- und Mailverkehr erfolgt über Daniela Hülsmann (huelsmann@gartenvereine-dortmund.de) vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V.