Aufgaben des Schlichtungsausschusses
Hauptaufgabe des Schlichtungsausschusses ist es, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglichst eine gütliche Regelung anzustreben. Da her ist es stets das Ziel eines Schlichtungsverfahrens in kurzer Zeit einen sachlich fundierten, ausgewogenen und interessengerechten Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten, der für alle Beteiligten akzeptabel ist und eine reale Problemlösung darstellt.
Etwaige Formfehler auf Vereinsebene können durch entsprechende Handlungen des Schlichtungsausschusses behoben werden. Allerdings sind hierbei immer die Bestimmungen der Vereinssatzung und die kleingartenrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Wichtig: Der Schlichtungsausschuss kann nur dann tätig werden, wenn durch die Vorinstanz eine Entscheidung gefällt wurde und hiergegen Beschwerde geführt wird.
Verfahrensweise
• Die Anrufung des Schlichtungsausschusses hat über den Stadtverband zu erfolgen.
• Der Beschwerdeführer erhält schriftliche Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde. Behandelt werden müssen nur Beschwerden, die frist- und formgerecht und entsprechend der Vereinssatzung eingereicht worden sind.
• Der Beschwerdegegner erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
• Die Verfahrensbeteiligten müssen sämtliche Unterlagen, chronologische geordnet und umgehend an den Verband geben, der diese dann sofort an die Schlichtungsmitglieder weiterleitet.
• Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
• Beschlüsse des Schlichtungsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Verbandsebene entscheidet der Schlichtungsausschuss endgültig.
Entscheidungen
• Entweder wird der Beschluss der Vorinstanz bestätigt, abgeändert bzw. aufgehoben oder die Sache wird an die Vorinstanz (gegebenenfalls mit entsprechenden Auflagen oder Fristsetzungen) zurückverwiesen.
• Die Parteien erhalten einen schriftlichen, begründeten Bescheid.
• Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist endgültig.
Verfahrenskosten
Der Schlichtungsausschuss entscheidet entsprechend der Satzung über die Höhe der entstandenen Kosten und darüber, von wem diese Kosten zu tragen sind. Die Zahlungshinweise für die Zahlung der Kosten an den Stadtverband erfolgt zeitnah nach Anrufung des Ausschusses.
Ausschussmitglieder
• Ralf Leiding Vorsitzender Bezirk West
• Klaus Weiß Bezirk West
• Anne-Christine Gutsch stellv. Vorsitzende Bezirk Süd
• Peter Richlewski Bezirk Süd
• Bernhard Spata Protokollführer Bezirk Ost
• Rolf Waldscheck Bezirk Ost
• Jochen Knüpp Bezirk Süd-West
• Horst Paßkowski Bezirk Süd-West
• Frederik Kolek Bezirk Nord
• Tomasz Jan Trzosek Bezirk Nord
Die Kontaktaufnahme sowie der weitere Schrift- und Mailverkehr erfolgt über Daniela Hülsmann (huelsmann@gartenvereine-dortmund.de) vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V.